USB-Sicherheitshandbuch

6 – Arbeitsbereiche

6.1 – Büro- und Bildschirmarbeitsplatz

  • Für eine ergonomische Gestaltung des Büroarbeitsplatzes sind höhenverstellbare Bürodrehstühle zu verwenden. Wir empfehlen darüber hinaus voll unterfahrbarere Tische bereits zu stellen .Für die individuelle Anordnung der Eingabemöglichkeiten (Tastatur und Maus) sowie des Monitors, ist eine ausreichend groß bemessene Arbeitsfläche notwendig.
  • Den Mitarbeitern ist eine Untersuchung des Sehvermögens (G37) anzubieten

6.2 – Gemeinderäume/Saal/Bühne Gruppenräume

  • Da wo kleinere Kinder toben dürfen, sind scharfkantige Ecken zu entschärfen, z.B. Heizkörper.
  • Alle Einrichtungsgegenstände sind gegen Umfallen zu sichern (Regale). Elektrische Anlagen, Leitungen und Geräte sind zu sichern. Wir empfehlen generell Steckdosen mit integrierter Kindersicherung.
  • Stolpergefahren, die z.B. durch Bühnenstufen oder technische Geräte und deren Zuleitungen entstehen, sind zu minimieren (z.B. durch den Einsatz von Kabelbrücken) und ggf. zu kennzeichnen.

6.3 – Sanitärbereich, Taufbecken, Küche/Anrichte

  • Fußböden sind rutschhemmend zu gestalten und müssen leicht zu reinigen sein.
  • Die Hygiene-Anforderungen z.B. Infektionsschutz-Gesestz sind zu beachten.
  • Üblicherweise ist die Zubereitung von Speisen die roh verzehrt werden unzulässig.
  • Reinigungsmittel sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren.
  • Die gemeinsame Lagerung von Reinigungsmitteln und Lebensmitteln sind verboten.
  • Ein Hygieneplan legt Maßnahmen zur Vorbeugung von Infektionen fest.

6.4 – Werkstatt und Gefahrstoffe

  • Eine übersichtliche Gestaltung und das Einhalten von Ordnung beugen Gefahren vor.
  • Alle vorhandenen Gefahrstoffe (z.B. WC-Reiniger, Geschirrspül-Tabs, Farben, Sprays) sind in einer Bestandliste zu erfassen.
  • Nicht verwendete Gefahrstoffe sind fachgerecht zu entsorgen.
  • Auf die Tätigkeit bezogene Betriebsanweisungen müssen bereitgestellt werden.
  • Entsprechende Persönliche Schutzausrüstung ist zur Verfügung zu stellen.

6.5 – Dienstreise/Arbeitswege

  • Wir empfehlen auch in privaten Fahrzeugen, die dienstlich genutzt werden, Warnwesten mitzuführen und die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining (siehe 2.3. und Versicherungsschutz, siehe Anhang Kap. 7.1 Versicherungsschutz).

6.6 – Auslandsaufenthalte

  • Der entsprechende Impfschutz und eine Beratung durch den Betriebsarzt sind zu gewährleisten. Für die Kosten ist die entsendende Organisation zuständig, siehe www.auswaertiges-amt.de, bzw. www.fit-for-travel.de.
  • (Versicherungsschutz , siehe Anhang Kap 7.1 Versicherungsschutz).

6.7 – Spielplatz

  • Der Aufbau von Spielgeräten darf nur durch Fachpersonal erfolgen. Vor jeder Nutzung ist eine Sichtkontrolle durchzuführen.
  • In regelmäßigen Abständen muss eine Funktionskontrolle erfolgen. Jährlich ist eine Hauptinspektion durch einen Sachkundigen erforderlich.

Unternehmen

 

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