
USB-Sicherheitshandbuch
5 – Organisation
5.1 – Erste Hilfe
- Eine wirksame Erste Hilfe ist erforderlich. Hierzu empfehlen wir, dass alle verantwortlichen Leiter z.B. Chorleiter, Jugendleiter, Hauskreisleiter, sowie ggf. der Ordnerdienst als „betriebliche Ersthelfer“ ausgebildet und regelmäßig fortgebildet werden, mind. aber 5% der Mitarbeiter. (siehe „Ersthelfer Ausbildung Revision“ Kap. 7.3 Vorlagen)
- Anmeldeformular zur Aus- und Weiterbildung (s. Kap. 7.3 Vorlagen)
- Lehrgänge finden bei den zugelassenen Organisationen statt, Die Kosten trägt die Berufsgenossenschaft. (siehe „Kostenübernahme Erste Hilfe“ Kap. 7.3 Vorlagen)
5.1.1 – Notfall-Meldung
- Es ist dafür zu sorgen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen werden kann. Dazu gehören eine lückenlose Notrufmöglichkeit und der Aushang der Notfallrufnummern. Hier sind z.B. die Namen und Telefonnummern der Ersthelfer und zuständigen Durchgangsärzte (D-Ärzte) einzutragen.
- Durchgangärzte finden Sie bei www.dguv.de im Abschnitt Rehabilitation / Leistungen, Stichwort Medizinische Versorgung; Durchgangsarztverfahren; Suche starten, bzw. unter diesem Link.
5.1.2 – Erste-Hilfe-Material (Verbandkasten)
- Erste Hilfe Material muss jederzeit schnell und leicht erreichbar und gegen schädigende Einflüsse geschützt sein.
- Es ist in ausreichender Menge bereitzuhalten und zu ergänzen. (Bis 50 Personen kleiner Verbandkasten DIN 13 157, 51-300 Personen großer Verbandkasten DIN 13 169 (bzw. 2 kleine)).
- Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Inhalts ist vorzunehmen.
- Ab 2010 gelten neue Vorschriften über den Inhalt des Verbandkastens.
- Arbeitshilfe: „Verbandkästen Ergänzungsliste 2009“ Kap. 7 Anhang
5.1.3 – Kennzeichnung
- Erste-Hilfe-Einrichtungen, sowie Aufbewahrungsorte von – Erste-Hilfe-Material – Rettungsgeräten – Rettungstransportmitteln sind durch die jeweiligen Rettungszeichen zu kennzeichnen (weißes Symbol auf grünem Grund)
5.1.4 – Verbandbuch
- Alle Erste-Hilfe-Leistungen sind zu dokumentieren. Hierzu ist an zentraler Stelle ein Verbandbuch zu führen. Es ist wie Personalunterlagen zu behandeln und 5 Jahre aufzubewahren. Im Verbandkasten sollten Meldezettel bereitgehalten werden, die in das Verbandbuch übernommen werden.
- Arbeitshilfe: „Verbandbuch“ siehe www.arbeitssicherheit.de BGI 511-1
- Arbeitshilfe: „Meldezettel – Erste Hilfe Verbandbuch“ Kap. 7 Anhang
5.1.5 – Unfallanzeige (meldepflichtiger Unfälle)
- Alle Arbeits- oder Wegeunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen zur Folge haben müssen innerhalb von drei Tagen der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Sehr schwere, tödliche oder Massenunfälle sofort telefonisch anzeigen.
- Parallel sollte der zuständige Gemeindeversicherer benachrichtigt werden. Die Fachkräfte von USB erhalten eine Kopie der Unfallanzeige.
- Arbeitshilfe: „Unfallanzeige“ Kap. 7.3 Vorlagen
5.2 – Brandschutz
- Eine wirksame Brandbekämpfung ist erforderlich und eine sichere Evakuierung von Personen ist zu ermöglichen. Hierbei sind auch Personen zu berücksichtigen, die zu einer Eigenrettung nicht fähig sind.
- Für einen vorbeugenden Brandschutz darf offenes Feuer niemals unbeaufsichtigt sein. Wir empfehlen Kerzen, Kaffeemaschinen und Wasserkocher auf nichtbrennbaren Unterlagen (z.B. Keramikfliesen), bzw. Teelichte im Glas zu verwenden.
- Zur Früherkennung von Bränden können Rauchmelder verwendet werden. Um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern, müssen die vorhandenen Brandabschnittstüren geschlossen sein, soweit sie nicht über Rauchmelder gesteuert werden.
- Für die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind üblicherweise Feuerlöscher bereitzuhalten. Es müssen mind. 5% der Mitarbeiter als Brandschutzbeauftragte im Umgang mit den Feuerlöschern geschult sein.
- Für Gemeinden und kleinere Verwaltungen empfehlen wir Schaum-/Wasserlöscher.
5.2.1 – Alarmplan
- Legen Sie in einem Alarmplan fest, welche Maßnahmen in einem Notfall durchzuführen sind. Arbeitshilfe: „Verhalten im Brandfall – Alarmplan“ Kap. 7.3 Vorlagen
- „Alarmplan“ (als pdf zum bearbeiten+drucken, speichern nicht möglich) www.vbg.de Downloads & Medien
5.2.2 – Flucht- und Rettungsplan
- Ein Flucht- und Rettungsplan ist unter anderem in großen Bürogebäuden, bei unübersichtlichen Verkehrswegen, für Beherbergungsbetriebe und Versammlungsstätten zu erstellen.
5.2.3 – Kennzeichnungen
- Aufzüge sind mit dem Warnhinweis: „Im Brandfall nicht benutzen“ zu kennzeichnen.
- Feuerlöscheinrichtungen sind jederzeit deutlich erkennbar zu kennzeichnen.
Unternehmen
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