
USB-Sicherheitshandbuch
4 – Geräte
4.1 – Leitern und Tritte
- Leitern und Tritte müssen vor jeder Nutzung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden und regelmäßig (mindestens 1x/a) geprüft werden.
- Defekte Leitern sind unverzüglich der Nutzung zu entziehen und zu entsorgen, bzw. fachgerecht in Stand zu setzen. Die Prüfung ist zu dokumentieren.
- Arbeitshilfe: „Erfassungsliste Leitern“ Kap. 7.3 Vorlagen
- Arbeitshilfe: „Prüfliste Leitern“ Kap. 7.3 Vorlagen
4.2 – Elektrische Betriebsmittel (ortsveränderlich)
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind zu erfassen und regelmäßig zu prüfen. Typischerweise erfolgt die Überprüfung durch eine Elektrofachkraft. Wir empfehlen einen Vertrag mit einem örtlichen Elektroinstallationsbetrieb abzuschließen.
4.3 – kraftbetriebene Geräte
- Die Mitarbeiter sind über Gefährdungen gemäß Herstellerangaben und Betriebsanweisung zu unterweisen.
- Die Nutzung durch Jugendliche unter 18 Jahren ist zu unterbinden, (Ausnahmen siehe Schutzalter).
- Für die Einhaltung der Maßnahmen (z.B. das Vorhandensein und Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung) ist der Gemeindeleiter verantwortlich.
4.3.1 – Rasenmäher
- Bei Gebrauch von handgeführten Rasenmähern beträgt das Schutzalter 16 Jahre.
Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen (mind. S2) sind zu tragen.
4.3.2 – Motorkettensägen
- Für den Gebrauch von Motorkettensägen ist eine gesonderte Ausbildung nachzuweisen.
Die spezielle Schutzausrüstung (Bsp. Schnittschutzhose) ist zu tragen.
4.3.3 – Motorsensen und Freischneidegeräte (z.B. Rasenkanten-Trimmer)
- Die besondere Gefährdung liegt in Beschleunigung von herumliegenden Teilen, wie z.B. Sand, Glasscherben, Steinchen. In diesen Fällen sind entsprechende Abstände zu Personen, typischerweise 8m, einzuhalten und die entsprechende Schutzausrüstung (spezieller Gesichtsschutz) zu tragen.
4.4 – Betriebsanweisungen
- Je nach Einsatzbedingungen und Herstellerangaben sind Betriebsanweisungen zu erstellen. Alle Angaben zu Maßnahmen müssen konkret und Einsatzbezogen sein, z.B. „verschütteter Ottokraftstoff ist mit dem Bindemittel Ekoperl aufzunehmen. Es befindet sich in dem kleinen Schrank im Geräteschuppen“.
- Arbeitshilfe: „Musterbetriebsanweisung“ Kap. 7.3 Vorlagen
- Arbeitshilfe: „Blanko Betriebsanweisung“ Kap. 7.3 Vorlagen
- Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unsererm Download-Angebot an Betriebsanweisungen aus den Bereichen Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Gefahrenstoffe.
Unternehmen
USB-Dienstleistungen GmbH
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