
USB-Sicherheitshandbuch
2 – Mitarbeiter
2.1 – Unterweisungen
2.1.1 – Erstunterweisung
- Jeder neue Mitarbeiter (einschließlich der Ehrenamtlichen) ist vor Aufnahme der Tätigkeit über Gefährdungen und deren Verhütungen zu unterweisen.
2.1.2 – regelmäßige Unterweisung
- Auf Grundlage der Erstunterweisung erfolgt mindestens jährlich eine Unterweisung im Mitarbeiterkreis zur Auffrischung und Ergänzung sicherheitsrelevanter Themen. Der Unterweisende hat sich zu vergewissern, dass die Themen verstanden wurden.
2.1.3 – spez. Unterweisung
- Mitarbeiter sind zusätzlich über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Verhütungen zu unterweisen, z.B. im Zusammenhang mit neuen Geräten, Gefahrstoffen oder neuen Räumlichkeiten. Soweit vorhanden sind Betriebsanweisungen heranzuziehen.
- Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.
- weiteres siehe DGUV Vorschrift 1 §4 (1) https://publikationen.dguv.de und ArbeitsschutzGesetz §12 (1)
- Arbeitshilfen: „Anleitung zur Unterweisung“, „Grundunterweisung“, „Bestätigung der Unterweisung“, siehe Kap. 7.3 Vorlagen
2.2 – Sicherheitsbeauftragte (SiB)
- Bei Gemeinden mit mehr als 300 sind in der Regel Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
- Auch für kleinere Gemeinden empfehlen wir die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten zur Unterstützung und Entlastung der Gemeindeleitung/Vorstand
- In Kindergärten sind in der Regel immer Sicherheitsbeauftragte erforderlich.
- Weiteres siehe DGUV 1 §20, www.arbeitssicherheit.de
- Arbeitshilfe: „Bestellung Sicherheitsbeauftragte“ Kap. 7.3 Vorlagen
2.3 – Fahrsicherheitstraining
- Mitarbeiter von Kindergärten und Sozialwerken sind in der Regel bei der BGW versichert. Wenn diese eine Fahrtätigkeit ausüben oder mit dem eigenen Fahrzeug zur Arbeit fahren können Sie bei der BGW einen Zuschuss in Höhe von aktuell 67,-€ beantragen, siehe www.bgw-online.de/fahrsicherheitstraining
- Die VBG bietet Mitarbeitern der Gemeinde mit Fahrertätigkeiten einen Kostenzuschuss für die Teilnahme an einem Fahrtraining zum Üben von Grundfahrtechniken und brenzligen Situationen, mit PKW, Kleinbus, Motorrad oder Transporter an, das durch den DVR qualitätsgesichert ist an, siehe www.dvr.de/sht .
- Da junge Erwachsene eine wesentliche Zielgruppe darstellen, kann auch auf Unfallverhütung eingegangen werden und das Training von versicherter Tätigkeit mit Roller oder Mofa durchgeführt werden.
- Auch ein 4-stündiges Fahrradtraining für mind. 10 Teilnehmer kann bei der VBG gebucht werden.
- Der Gutschein in Höhe von aktuell 75,-€ muss 4 Wochen vor dem Trainingstermin vom Unternehmer bei www.vbg.de/fahrtraining per Link in dem jeweiligen Angebot, z.B. PKW-Fahrtraining, beantragt werden.
Unternehmen
USB-Dienstleistungen GmbH
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Büro:
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Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (DH) Stefan Breite
Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Martin Breite

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