Brandschutz

1) Beratung und Begehung

  • regelmäßige Rundgänge, Erfassung des baulichen und technischen Brandschutzes
  • Unterstützung bei der Organisation des Brandschutzes
  • Umsetzung der behördlichen Anordnungen, z.B. aus der Brandverhütungsschau

2) Stellung eines Brandschutzbeauftragten

  • TÜV-zertifiziert für soziale Einrichtungen seit 2013
  • erforderlich je nach Bundesland für Objekte und Einrichtungen einer gewissen Größe oder Nutzung laut Baurecht
  • kann auch vom Sachversicherer gefordert werden

Bestellung zum Brandschutzbeauftragten

3) Erstellung einer Brandschutzordnung

  • Entsprechend den Vorgaben zuständigen Behörde und der DIN 14096

Inhaltsverzeichnis
Brandschutzordnung DIN 14096

4) Jährliche Unterweisung

  • Vermittlung von Inhalten der Brandschutzordnung
  • Veranschaulichung der Unterweisung durch die Auswertung von Brandereignissen und Anregungen zum vorbeugenden Brandschutz im Alltag
  • Vorstellung von relevanten sicheren Geräte für die Praxis

5) Ausbildung von Brandschutzhelfern mit praktischer Löschübung

  • 90- minütige theoretische Ausbildung gemäß DGUV Information 205-023
  • ergänzende praktische Löschübung
  • Stellung der erforderlichen Materialien und Geräte, wie Übungslöscher und Firetrainer
    (der Betrieb des Gasbrenners ist genehmigungsfrei)

6) Links

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